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Kurtaxe

Die Gemeinden Allensbach, Bodman-Ludwigshafen, Gaienhofen, Gailingen am Hochrhein, Moos, Öhningen, Reichenau, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und die Städte Radolfzell, Singen und Stockach erheben zur teilweisen Deckung ihres Aufwandes für das Herstellen und Unterhalten der zur Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen und für die zu diesem Zweck durchgeführten Veranstaltungen eine Kurtaxe. Die Kurtaxe wird auf deutscher Seite gesondert berechnet und ist von Ort zu Ort unterschiedlich. Informationen zu den Kurtaxe-Satzungen erhalten Sie bei den Tourist-Informationen.
Die Stadt Konstanz erhebt eine Tourismus- und Klimaschutzabgabe in Höhe von 5,6 % des Übernachtungspreises (inkl. MwSt.). 
Sie gilt nicht für Minderjährige und schwerstbehinderte Menschen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Tourist-Information Konstanz.

2024

2024

*Hauptsaison: 01.04.-31.10.  Nebensaison: 01.11.-31.03.

 

 Erwachsene 
 Hauptsaison*
Erwachsene
Nebensaison*
Kinder
(bis 15. LJ)
Allensbach2,80 €1,50 €- €
Allensbach OT2,60 €1,50 €- €
Bodman-Ludwigshafen3,00 €2,00 €- €
Gaienhofen2,80 €1,80 €- €
Gailingen am Hochrhein1,30 €1,30 €- €
Konstanz5,6 %*5,6 %*- €
Moos2,00 €1,20 €- €
Öhningen2,00 €1,20 €- €
Radolfzell2,80 €2,80 €- €
Reichenau2,50 €1,00 €- €
Rielasingen-Worblingen2,00 €1,30 €- €
Singen2,00 €2,00 €- €
Steißlingen1,50 €1,00 €- €
Stockach2,00 €2,00 €- €
Container

*Tourismus - & Klimaschutz Abgabe in Höhe von 5,6 % des Brutto-Übernachtungspreises. Ausgenommen sind Minderjährige und schwerstbehinderte Menschen.

In den Gemeinden Aach, Büsingen, Eigeltingen, Engen, Gottmadingen, Hilzingen, Mühlingen, Mühlhausen-Ehingen, Orsingen-Nenzingen, Volkertshausen und in der Stadt Tengen wird KEINE Kurtaxe erhoben.